Einschleusen von Geld illegaler Herkunft in den Finanzkreislauf, etwa Bezahlung oder Darlehensgewährung mit Geld aus Gewinnen aus Drogengeschäften, Waffenhandel, etc, auch wenn Überweisungen an (scheinbar) humanitäre Organisationen erfolgen.
Verstöße gegen ordnungsgemäßes Rechnungswesen, etwa Vorgaben für Buchhaltung, Bilanzierung, Abschlussprüfung oder interne Kontrollen, der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision, die zu unrichtigen Zahlen führen.