Digitales Hinweisgebersystem der Brand Gruppe 


Wir legen Wert auf Offenheit, Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz.

Die Einhaltung von Gesetzen, Compliance-Regelungen und internen Richtlinien hat bei allen Unternehmen der Brand Gruppe höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unsere Unternehmen, unsere Beschäftigten sowie unsere Geschäftspartner, Kunden, Dienstleister und deren jeweilige Beschäftigte. Das Hinweisgebersystem nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten innerhalb der Brand Gruppe entgegen.

Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße hinzuweisen. An das Hinweisgebersystem können diese vertraulich gemeldet werden – und zwar jederzeit. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen kartellrechtliche Vorgaben, Korruption, Verletzung von Menschenrechten, Diebstahl oder Diskriminierung.
 
 Schutz für alle Beteiligten

Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Compliance-Verstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung beim Hinweisgebersystem der Brand Gruppe erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und geahndet.
 
 Hinweise abgeben – aber richtig!

Nach Erhalt der Hinweise werden diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätzen (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der hinweisgebenden Person) bearbeitet. Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den hinweisgebenden Personen notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf folgenden Fragen berücksichtigen:

·         Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?

·         Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.

·         Wann? – Wann war der Vorfall?

·         Wie? – Wie oft ist er passiert?

·         Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?

Hinweisgebende Personen sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn die hinweisgebende Person dies wünscht, kann die Kommunikation mit unseren zentralen Anlaufstelle, dem Hinweisgeberexperten, vollständig anonym über das digitale Meldesystem erfolgen. Die hinweisgebende Person erhält einen individuellen Zugang zu dem Hinweisgebersystem, wodurch  die Anonymität der hinweisgebenden Person strikt gewahrt wird. 
 
Neben dem Hinweisgeberexperten sind an der Bearbeitung von Hinweisen gegebenenfalls auch andere Stellen im Unternehmen beteiligt. Bei begründeten Hinweisen ermittelt das Unternehmen den Sachverhalt, gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer interner oder externer Experten. Ebenso arbeitet das Unternehmen mit der Personalabteilung in der Aufklärung zusammen und stößt Maßnahmen an, sofern diese erforderlich sind. Sofern Tochtergesellschaften betroffen sind, verantworten die jeweiligen Gesellschaften die Aufarbeitung der Hinweise in eigener Verantwortung. 

Hinweise abgeben – aber wo?

 Die Firma Compliance Beratung + Service GmbH („Hinweisgeberexperte“) ist unsere zentrale Anlaufstelle bei Hinweisen auf Regelverstößen. Bitte kontaktieren Sie den Hinweisgeberexperten über einen der folgenden Kanäle.
 
Nutzen Sie bitte bevorzugt das Online-Formular.

Unsere weiteren Meldekanäle

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
  • Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
  • Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
  • Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.